C’est la vie – AGB

Pantomime-Slapstick-Show „C‘est la vie“

Die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte für das Stück „C‘est la vie“ liegen ganz allein bei Frau Silke Tinsner, 38489 Beetzendorf, Am alten Bahnhof 5.

Aufführung, Vervielfältigung

Eine Aufführung bzw. Vervielfältigung des gesamten Materials oder einzelner Leseproben bzw. Rollensätze ist nur mit schriftlicher Genehmigung und Zustimmung der Urheberin statthaft.

Ein Einzelbuch, geliehenes, abgeschriebenes, kopiertes oder sonst wie vervielfältigtes Material berechtigt nicht zur Aufführung und stellt einen Verstoß gegen geltendes Urheberrecht dar.

Werden bei Nachforschungen nicht genehmigte Aufführungen festgestellt, ist die Urheberin berechtigt, der das Urheberrecht verletzenden Bühne/ Person/ Spielgruppe gegenüber sämtliche Kosten geltend zu machen, die ihr durch die Nachforschung entstanden sind. Außerdem ist die das Urheberrecht verletzende Bühne/ Person/ Spielgruppe verpflichtet, der Urheberin als Vertragsstrafe die 5-fache Mindestaufführungsgebühr = 350,00 + 7% USt. für jede nicht genehmigte Aufführung zu entrichten.

Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen, Verleihen, Aufzeichnen

Unerlaubtes Abschreiben, Fotokopieren, Vervielfältigen, Verleihen oder sonstiges Wiederbenutzen durch andere Bühnen/ Personen/ Spielgruppen verstoßen gegen das Urheberrecht und sind gesetzlich verboten.

Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich verfolgt.

Die Aufzeichnung und analoge bzw. digitale Verwertung der Aufführungen der Pantomime-Slapstick-Show auf Bild- und/ oder Tonträger aller Art bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Genehmigung durch die Urheberin.

Bei der Erteilung des Nutzungsrechts der Aufzeichnung und Aus- bzw. Verwertung der Aufführung auf Bildtonträger (z.B. DVD, Videokassetten) erhält die Urheberin gesonderte Lizenzgebühren.

Aufführungsrecht

Das Aufführungsrecht dieser Pantomime-Slapstick-Show kann nur durch die Urheberin in schriftlicher Form erteilt werden.

Die Aufführungsgenehmigung berechtigt die Bühne/ Personen/ Spielgruppen, das erworbene Bühnenwerk an dem gemeldeten Spielort bühnenmäßig aufzuführen.

Das Aufführungsrecht gilt auch nach erteilter Aufführungsgenehmigung nur innerhalb der ersten 3 Monate ab Erwerb des Rollensatzes (Versanddatum zzgl. 3 Werktage).

Es kann auf Antrag kostenlos verlängert werden.

Ein nicht verlängertes Aufführungsrecht muß bei späteren Aufführungen neu erworben werden.

Gerichtsstand: Salzwedel